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OLG Düsseldorf, 18.10.1984 - 18 U 68/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1987, 508
Wird zitiert von ... (2)
- VG Münster, 27.06.2003 - 1 K 3065/02
Voraussetzungen des Vorliegens eines Zahlungsanspruchs einer Trägerin einer …
I S. 101 = BASS 14 - 12 Nr. 2, a. A. wegen fehlender Vertretungsmacht aus § 20 Abs. 2 SchVG NRW zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags im Namen des Schulträgers OLG Hamm, Urteil vom 20. September 1985 - 26 U 33/85 -, NJW 1986 S. 1943; wohl auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Oktober 1984 - 18 U 68/84 - einen Vertragsschluss im Namen der Schüler annehmend OLG Frankfurt, Urteil vom 23. Januar 1986 - 1 U 40/85 -, NJW 1986 S. 583. - AG Köln, 18.08.2014 - 142 C 601/13
Kein Anspruch einer Lehrerin gegen Schulträger auf umbuchungsbedingte Mehrkosten …
Sowohl die Rechtsbegriffe "Vertretung nach Aussen" sowie die Verwendung in einem Gesetz sprechen dagegen, dass es sich hierbei lediglich um die Regelung einer repräsentativen Vertretung handelt (so aber wohl OLG Düsseldorf VersR 1987, 508) Im Rahmen dieser rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht ist der Schulleiter daher in der Lage den nach § 6 Abs. 3 Schulgesetz NRW zuständigen Schulträger zu verpflichten.